Beratungsfeld

Kommunales

Die Betreuung von Gemeinden, Städten, Landkreisen sowie ihrer Unternehmen stellt ein wesentliches Geschäftsfeld unseres Hauses dar. Mit einer ganzen Reihe von sächsischen Kommunen stehen wir in langjähriger Geschäftsverbindung. Referenzen benennen wir Ihnen auf Anfrage gern.

Unser Leistungsspektrum umfasst:

Kommunalrechtliche Beratung, z. B. Wasser- und Abwasserrecht, Bauplanungsrecht, Subventionsrecht

Entwurf von Satzungen und öffentlich- rechtlichen Vereinbarungen

Vergaberechtliche Fragestellungen (Prüfung Ausschreibungspflicht, Behandlung von Rügen etc.)

Grundstücksbezogene Fragestellungen, z.B. Entwurf von Pacht- und Erbbaurechtsverträgen, Gestattungsvereinbarungen und Wegerechte

Abwehr von Ansprüchen, insbesondere nach Insolvenzanfechtung

Namens- und Kennzeichenschutz

Medienrechtliche Problemstellungen, z.B. Gegendarstellungen, Umgang mit Auskunftsbegehren von Medienvertretern

Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Problemen

Begleitung von Ausgliederungsvorhaben, gesellschaftsrechtliche Beratung kommunaler Unternehmen, Restrukturierung des Beteiligungsbestandes

Wir fördern die Arbeit der Mandanten auch durch unsere seit vielen Jahren durchgeführten Workshops zu kommunalrechtlichen und zivilrechtlichen Fragestellungen für Gemeinde-, Stadt- und Kreisräte, für Aufsichtsräte in kommunalen Gesellschaften insbesondere mit dem Schwerpunkt der Haftungsproblematik.